I. Allgemeines
Allen unseren Angeboten, Lieferungen und
Leistungen liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
Grunde. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
haben keine Gültigkeit. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
II. Angebote / Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. In unseren Preislisten enthaltene Angaben binden uns ebenfalls nicht. Eingehende Bestellungen gelten als Angebot. Der Besteller ist hieran zwei Wochen nach Eingang der Bestellungen gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages.
III. Eigentums-, Urheber und Kennzeichnungsrecht
Der Besteller haftet allein, wenn durch die
Ausfertigung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von Reproduktionen
und sonstigen
Umgestaltungen eines Werkes, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter
verletzt werden. Der Besteller stellt uns hiermit von jeglicher Haftung aus der
Verletzung eines etwaigen Urheberrechtes oder eines sonstigen Schutzrechtes
Dritter frei. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. An
unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive,
Diapositive, Bilddaten, Reinzeichnungsdaten, Webseiten usw.) und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Eigentumsübertrag an
einem von uns gefertigten Werkstück (Original oder Vervielfältigung) wird das
Urheberrecht nicht übertragen. Mit Zustimmung des Bestellers dürfen wir auf den
Produkten unserer Dienstleistung in geeigneter Weise auf unsere Firma
hinweisen. Der Besteller darf die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein
überwiegendes Interesse besitzt.
IV. Preise
Die Preise sind netto und schliessen Verpackungs-, Porto-, Fracht- und Versicherungskosten nicht ein. Die gesamten Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Soweit eine längere Lieferzeit als vier Monate nach Vertragsabschluss vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Kann die von uns geschuldete Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf von vier Monaten erbracht werden, so gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis auch dann, wenn eine kürzere Lieferzeit als vier Monate vereinbart oder eine Lieferzeit nicht bestimmt war.
V. Lieferung
Die Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluss bedarf auch der Liefertermin der schriftlichen Bestimmung. Falls eine von uns zu vertretende Überschreitung der Liefertermine eintritt, kann der Besteller nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des ummittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, wenn die Terminüberschreitung von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Nichtkaufleute. Im nichtkaufmännischen Bereich ist jedoch die Geltendmachung mittelbarer Schäden ausgenommen, wenn uns hinsichtlich der Terminüberschreitung nur einfache Fahrlässigkeit trifft.
VI. Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers/ Empfängers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen.
VII. Gewährleistung
Der Besteller hat die Vertragsmässigkeit der
gelieferten Waren sowie der zur Verfügung gestellten Vor- und Zwischenprodukte
in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreiferklärung geht die Gefahr etwaiger
Fehler auf den Besteller über, es sei denn, dass der Fehler zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar war. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Bestellers zur weiteren Ver- oder Bearbeitung. Etwaige Mängel können
nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend
gemacht werden. Danach ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen, wenn es sich
nicht um versteckte Mängel handelt, die auch bei sorgfältigster Untersuchung
nicht festzustellen waren. Im übrigen beträgt die Gewährleistungszeit sechs
Monate. Die Gewährleistungsansprüche bestehen nach unserer Wahl in dem Recht
auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Besteller bleibt jedoch das Recht
vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wenn die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlägt. Eine Haftung für Schäden, insbesondere für
Nachfolge- oder mittelbare Schäden, besteht nur, wenn sie auf vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind oder der
Schaden darauf beruht, dass der Lieferung eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft
fehlt. Die vorgenannte Gewährleistung wird nur für die reprotechnische
Qualität unserer Leistung übernommen und daran gebunden, dass der Besteller die
Informationen zu den typographischen, den lithographischen und allen anderen
relevanten Optionen zur Datenausgabe unter
Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Auftragsformulare vollständig
schriftlich liefert. Dies betrifft sowohl den gelieferten Datensatz selbst wie
auch alle in ihm verwendeten Importe aus anderen Datensätzen. Die Gewährleistungspflicht
erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder
verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse übernehmen wir keine Haftung. Wir treten
jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der
Fremderzeugnisse an den Besteller ab. Soweit im Auftrage des Bestellers
die Ergebnisse unserer Dienstleistungen von uns unmittelbar an Dritte
ausgeliefert werden, gehen Mangelfolgeschäden nicht zu unseren Lasten, sofern
der Besteller nicht nachweislich den Mangel der Dienstleistung bzw. des
Ergebnisses uns gegenüber vor Entstehung des Schadens gerügt hat. Der Dritte,
an den die Ware ausgeliefert wird, gilt hinsichtlich der Rügepflicht als
Erfüllungsgehife des Bestellers.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen vor. Der Besteller ist zu einer Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Soweit hierdurch das Eigentum an der Ware untergeht, überträgt der Besteller uns schon jetzt zur Sicherung der Ansprüche nach Abs. 1 das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Gleichzeitig ist der Besteller verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand unentgeltlich für uns zu verwahren. Der Besteller ist zur Weiterveräusserung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräusserung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung aller Ansprüche nach Abs. 1 ab. Soweit die Summe der uns vom Besteller abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller um mehr als 15 Prozent übersteigt, verpflichten wir uns auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe der überschiessenden Sicherheit. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäss nachkommt. Der Besteller hat auf unser Verlangen unverzüglich mitzuteilen, wem er die Ware veräussert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräusserung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen) oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht befugt. Er hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich mitzuteilen.
IX. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Zahlung durch Wechsel oder Scheck werden diese nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
X. Zahlungsverzug
Kommt der Besteller mit einer von ihm zu leistenden Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Wechsel nicht gezahlt oder ein Scheck nicht eingelöst wird, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Schaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Ausserdem sind wir in den vor bezeichneten Fällen berechtigt, unbeschadet aller anderen Rechte, eine Nachfrist mit Ablehungsandrohung zu setzen und vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus kann die weitere Lieferung von der vorherigen Zahlung des vereinbarten Preises abhängig gemacht werden. Gleichzeitig sind wir in diesem Fall berechtigt, unsere Eigentumsvorbehalte geltend zu machen und die uns übergebenen Sicherheiten zu verwerten.
XI. Datenübermittlung und -archivierung
Sofern vom Besteller und Auftraggeber Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträger-Austausch, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten. Daten werden vom Auftragnehmer nicht archiviert. Der Auftragnehmer leistet keinerlei Ersatz für verlustig gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Auftraggebers, überträgt er diese Aufgaben auf den Auftragnehmer, wird dies von diesem gesondert in Rechnung gestellt.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz, Gerichtsstand im vollkaufmännischen Verkehr ist Baselland. In anderen Fällen ist Lüneburg auch dann Gerichtsstand, wenn der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Urkundenprozesse.
XIII. Schlussbestimmung
Ist ein Teil oder sind Teile unserer Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.
Evavista Group GmbH
Andlauerstrasse 34
CH-4132 Muttenz